Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der König System Bau GmbH für Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen.
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der König System Bau GmbH, insbesondere für Bau-, Ausbau-, Sanierungs-, Reparatur-, Instandhaltungs- und Montagearbeiten.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für bestimmte Kundengruppen gelten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die König System Bau GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen und Angaben im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der König System Bau GmbH sind bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum verbindlich. Ist kein Gültigkeitsdatum angegeben, beträgt die Bindungsfrist 30 Kalendertage ab Angebotsdatum.
Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs sollen aus Nachweisgründen in Textform vereinbart werden.
Kostenschätzungen und unverbindliche Preisangaben stellen keine Festpreisvereinbarung dar.
3. Leistungsumfang
Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den vereinbarten Nachträgen und ergänzend aus diesen AGB.
Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
Die König System Bau GmbH ist berechtigt, technisch gleichwertige Materialien und Ausführungsarten einzusetzen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und Funktion, Qualität und Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Handelsübliche sowie material- oder herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Körnung, Oberfläche oder Maß innerhalb zulässiger Toleranzen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für Naturstein, Holz, Fliesen, Betonwaren und chargenabhängige Baustoffe.
4. Preise und Abrechnung
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
Einheitspreispositionen werden nach den tatsächlich ausgeführten und nachweisbaren Mengen zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.
Pauschalpreise gelten ausschließlich für den im Angebot eindeutig beschriebenen Leistungsumfang.
Mehr- oder Minderleistungen sowie nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs führen zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung.
Leistungen, deren Umfang bei Vertragsschluss noch nicht abschließend bestimmbar ist, können nach tatsächlich geleistetem Zeit- und Materialaufwand abgerechnet werden, sofern dies vereinbart wurde.
5. Abschlagszahlungen und Schlusszahlung
Die König System Bau GmbH kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie der angelieferten oder eigens angefertigten und bereitgestellten Materialien verlangen.
Soweit im Angebot vereinbart, kann nach Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 30 % der Bruttoauftragssumme angefordert werden. Sie wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme mit Zugang der Schlussrechnung sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Zahlungen werden zunächst auf Kosten, anschließend auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet, soweit gesetzlich zulässig.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle und der Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt und ausführungsbereit sind.
Erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse einschließlich des üblichen Verbrauchs sind kostenfrei und technisch nutzbar bereitzustellen.
Erforderliche Zufahrts-, Stell-, Lager- und Entladeflächen sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat die König System Bau GmbH vor Beginn der Arbeiten über bekannte Leitungen, verdeckte Bauteile, Schadstoffe, Gefahrenstellen, Feuchtigkeitsschäden und sonstige Besonderheiten zu informieren.
Soweit nicht ausdrücklich angeboten, ist der Auftraggeber für erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Sperrungen, Halteverbotszonen sowie Abstimmungen mit Behörden, Eigentümern, Nachbarn oder Hausverwaltungen verantwortlich.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, können hierdurch entstehende Zusatzkosten und Verzögerungen gesondert berechnet werden.
7. Ausführungsfristen und Behinderungen
Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Fristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die die König System Bau GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, ungeeigneter Witterung, Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen, Streik, Krankheit, unvorhersehbaren Bestandsverhältnissen oder Behinderungen durch Dritte.
Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen unverzüglich informiert.
Ist die Baustelle zum vereinbarten Termin nicht zugänglich oder nicht ausführungsbereit, können nachweislich entstandene zusätzliche Anfahrts-, Warte- und Ausfallzeiten berechnet werden.
8. Zusatz- und Änderungsleistungen
Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden gesondert vergütet.
Zusatzleistungen sollen vor Ausführung hinsichtlich Umfang, Vergütung und möglicher Terminfolgen abgestimmt werden.
Werden während der Arbeiten verdeckte Mängel, ungeeignete Untergründe, Leitungen, Durchfeuchtungen oder sonstige bei Angebotserstellung nicht erkennbare Umstände festgestellt, sind die hierdurch erforderlichen Zusatzleistungen nicht im ursprünglichen Preis enthalten.
Maßnahmen, die unverzüglich zur Abwehr einer konkreten Gefahr oder zur Vermeidung eines erheblichen Schadens erforderlich sind, dürfen auch ohne vorherige Zustimmung ausgeführt werden. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Über erkennbare Restarbeiten oder Mängel soll ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme und Abnahmefiktion bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die hierfür vorgesehenen besonderen Hinweispflichten.
10. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
Der Auftraggeber hat der König System Bau GmbH Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Eigenmächtige Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen erstattungsfähig.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die insbesondere auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, nachträgliche Eingriffe Dritter oder ungeeignete bauseitige Vorleistungen zurückzuführen sind.
11. Haftung
Die König System Bau GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
12. Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, auftragsbezogen beschafften oder angefertigten Materialien sowie weitere gesetzlich bestehende Vergütungsansprüche abgerechnet.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Schlussabrechnung angerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.
13. Eigentum an Materialien
Gelieferte, aber noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der König System Bau GmbH.
Der Auftraggeber hat solche Materialien pfleglich zu behandeln und vor Verlust oder Beschädigung zu schützen.
Gesetzliche Regelungen über Eigentumsübergang und Verbindung mit einem Grundstück oder Bauwerk bleiben unberührt.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber darf mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
In diesen Fällen erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
Diese AGB ersetzen keine gesonderte Widerrufsbelehrung.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der König System Bau GmbH.
17. Streitbeilegung
Die König System Bau GmbH ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme besteht.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der König System Bau GmbH Gerichtsstand.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
